Fragebogen für Verkehrsunfallgeschädigte

Melden Sie uns Ihren Verkehrsunfall online, wir übernehmen kostenlos Ihre Vertretung!

Sie haben einen fremdverschuldeten oder teilweise fremdverschuldeten Verkehrsunfall erlitten und scheuen den „Papierkrieg“ mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung? Außerdem möchten Sie einen zuverlässigen und kompetenten Vertreter, der in der Regulierung von Verkehrsunfällen als Fachanwalt erfahren und deutschlandweit vertreten ist?

Dies können wir Ihnen bieten und dazu noch völlig kostenlos! Nach deutschem Recht nehmen Sie sich einen Anwalt auf Kosten der Gegenseite, es entstehen Ihnen keinerlei Kosten für unsere Inanspruchnahme. Außerdem erfolgt die Vertretung ohne großen Aufwand für Sie, füllen Sie nur das nachstehende Formular aus und überlassen Sie den Rest uns. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0541818810 zu einer Erstberatung, die bei Verkehrsunfällen sogar kostenlos ist.

Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht

aus der Kanzlei Dr. Schmidt und Laute

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Ob zu Fuß, mit dem Rad, Motorrad, PKW oder LKW unterwegs, der öffentliche Verkehr birgt Risiken in sich, die zu Unfällen führen können. Unter Verkehrsrecht versteht man hierbei sowohl die rechtliche Behandlung von Verkehrsunfällen, als auch Verkehrsstraftaten und-ordnungswidrigkeiten sowie Fahrerlaubnisproblematiken.
Für Kraftfahrzeuge ist nach deutschem Recht der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben, so dass hinter jedem Fahrzeugführer eine im Falle des Unfalls eintrittspflichtige Versicherung steht. Diese übernimmt nicht nur die Kosten eines vom Geschädigten selbst gewählten Sachverständigen sondern auch die dem Geschädigten durch Beauftragung eines frei wählbaren Rechtsanwalts entstehenden Rechtsanwaltsgebühren, sofern der Verkehrsunfall zumindest teilweise fremdverschuldet ist.
Schon bezüglich der Beurteilung der Haftungslage sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Häufig ergibt sich selbst bei eindeutig erscheinenden Unfallkonstellationen zumindest eine Mithaftung des Unfallgegners. Selbst die den Verkehrsunfall aufnehmenden Polizeibeamten schätzen hierbei die Rechtslage nicht selten rechtlich fehlerhaft ein.
Sofern den Unfallgegner eine Mithaftung am Verkehrsunfall trifft, stellt es sowohl bei reinen Fahrzeugschäden, erst Recht aber beim Eintritt von Personenschäden einen erheblichen Vorteil dar, anwaltlich vertreten zu sein. Wir regulieren seit Jahrzehnten Unfallschäden und verfügen auch aufgrund der in unserer Kanzlei bestehenden Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht über die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um in jedem Fall das rechtlich optimale Ergebnis für Sie zu erzielen. Außerdem stehen wir mit KFZ-Sachverständigen in Kontakt, die technische Fragen beantworten und gerichtsverwertbare Gutachten erstellen können.
Unterstützung im Verkehrsrecht erhalten Sie in unserer Kanzlei durch die in diesem Fachgebiet spezialisierten Fachanwälte für Verkehrsrecht Dr. Johannes Schmidt und Dr. Katharina Schmidt.

Fragebogen für Verkehrsunfallgeschädigte

Bitte füllen Sie den Fragebogen Schritt für Schritt aus. Je nach Antwort ergibt sich die nächste Frage. Das Ausfüllen des Fragebogens beansprucht in etwa zehn Minuten. Bie Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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Haben Sie eine polizeiliche Verkehrsunfallanzeige vorliegen?

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Geben Sie bitte Ihren Namen, Adresse, Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse an.







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Ist eine andere Person zum Unfallzeitpunkt gefahren? Wenn ja, nennen Sie Name und Adresse.






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Geben Sie bitte Namen, Adresse und Kennzeichen des Unfallgegners an.






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Geben Sie bitte Datum, Ort und Uhrzeit des Verkehrsunfalls an.




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Wurde der Verkehrsunfall von der Polizei aufgenommen?

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Unfallschilderung: Bitte schildern Sie den Unfall.

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Entspricht das polizeiliche Protokoll dem Unfallhergang?

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Gibt es Zeugen (auch Beifahrer sind Zeugen)? Wenn ja nennen Sie bitte Namen und Adresse.

Zeuge 1:






Zeuge 2:







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Zeuge 3:







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Zeuge 4:







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Weiterer Zeuge

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Ist Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast?

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Ist Ihr Fahrzeug ein Firmenwagen, bzw. gehört zu einem Betriebsvermögen?

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Ist Ihr Fahrzeug abgeschleppt worden?

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Ist bereits ein Fahrzeugschaden-Gutachten in Auftrag gegeben?

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Bitte nennen Sie die Kontodaten des Kontos, auf welches eingehende Beträge weitergeleitet werden sollen.




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Haben Sie sich verletzt?

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Haben Sie weitere Unterlagen zum Schaden, wie z.B. Gutachten, Abschleppkostenrechnung oder Fotos?




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Haben Sie einen ärztlichen Bericht oder Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus?

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Welche Verletzungen haben Sie erlitten?

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Haben Sie sich in einem Krankenhaus vorgestellt? Wenn ja, wann und wo?

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Hatten sie einen stationären Krankenhausaufenthalt? Wenn ja von wann bis wann?


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Bei welchem Arzt/Ärzten sind Sie in Behandlung?

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Wurden Sie arbeitsunfähig geschrieben? Wenn ja, von wann bis wann?


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Haben Sie eine Fahrerschutz-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung? Wenn ja, bei welcher Versicherung?

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