Abgasskandal: Betroffenes Fahrzeug zurückgeben
Kaufpreis wiedererhalten für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge
Längst hat die zweite Runde des Diesalabgasskandal begonnen: Nachdem der BGH urteile, dass Kaufverträge über Fahrzeuge, in denen der Motor EA 189 verbaut ist, rückabzuwickeln sind, erhalten VW- Fahrer nun die Aufforderung zum Software-Update (Aktionscode 23X4) für PKW mit dem Motor EA 288. VW Golf, Polo, Passat, Tiguan, Touran, Touareg und andere sind betroffen! Auch die Konzernmitglieder Audi, Skoda und Porsche haben Fahrzeuge mit unzulässigen Thermofenstern ausgeliefert.
EuGH Unzulässigkeit für Motor EA 288 festgestellt
In einem Beschluss aus April 2020 entschied der EuGH bereits, dass auch der verbaute Motor EA 288 über eine unzulässige Technik verfügt. Mehrere Landgerichte und Oberlandesgerichte haben VW-Kunden bereits Rückabwicklungsansprüche zugestanden.
Ansprüche auch ohne Musterfeststellungsklage nicht verjährt
Eine weitere gute Nachricht ist, dass Ansprüchen von VW- und Audi-Kunden in Bezug auf den Motor EA 288 nicht verjährt sind, auch nicht ohne Anschluss an die Musterfeststellungklage. Die Musterfeststellungsklage bezog sich nur auf Fahrzeuge, in welche der Motor EA 189 verbaut war. Betreffend des Motor EA 288 wurde erst in 2020 die Unzulässigkeit der verbauten Technik durch den EuGH festgestellt, sodass noch keine Verjährung von Ansprüchen droht.
Bei Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein betroffenes Fahrzeug ist der gezahlte Kaufpreis von VW zu erstatten. Bei Leasingfahrzeugen sind die gezahlten Leasingraten als Schadensersatz von VW zu übernehmen. Anzurechnen ist jeweils die Nutzung des Fahrzeugs durch Sie. Hierfür wird eine durch den BGH bestätigte Formel angewendet. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall und die von VW zu leistende Erstattung kostenlos!
Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug auch behalten und den Minderwert geltend machen. Dieser beläuft sich auf ca. 20-25 % des Kaufpreises.
Ab Verzug sind Ihre Forderungen außerdem durch VW zu verzinsen.
Über die Kanzlei
Die Schmidt-Laute Rechtsanwaltskanzlei wurde 1990 von Dr. Johannes Schmidt gegründet und fortlaufend vergrößert.
Wir legen Wert auf einen persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten. Ihr Ansprechpartner betreut Sie engagiert und zuverlässig und zieht soweit erforderlich weitere Anwälte unseres Teams mit Spezialkenntnissen hinzu. Einen Überblick über unsere Rechtsgebiete finden Sie hier.
Kontakt
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E-Mail: info@schmidt-laute.de
www.schmidt-laute.de
Kaufvertrag über betroffenes Fahrzeug rückabwickeln –so geht’s:
1. Kontaktformular ausfüllen
Füllen Sie unser Kontaktformular aus und laden Ihren Kaufvertrag sowie Fahrzeugschein hoch. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht benötigen diese Unterlagen, um zu prüfen, welcher Motor in Ihrem Fahrzeug verbaut ist und ob eine Unzulässigkeit vorliegt. Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, können Sie uns selbstverständlich vorab anrufen. Sie erreichen uns unter 0541818810.
2. Wir prüfen
Unsere Spezialisten prüfen Ihre Unterlagen und stellen fest, ob Ihr Fahrzeug über eine unzulässige Abschaltvorrichtung verfügt. Diese Prüfung ist für Sie kostenfrei und völlig unverbindlich!
3. Wir fordern den Kaufpreis zurück
Nach der Prüfung kontaktieren wir –falls gewünscht- VW, um die Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung Ihres Nutzungsvorteils zu fordern. Alternativ kann eine Minderung geltend gemacht werden. Bei Nichtzahlung vertreten wir Sie gern gerichtlich.
4. Kaufpreis zurück
Bei Erfolg wird Ihnen der gezahlte Kaufpreis unter Anrechnung des Nutzungsvorteils nebst Verzugszinsen erstattet.
Was kostet das?
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wie bei Ihrer Versicherung die Deckungsanfrage. In den meisten Fällen werden die Kosten von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, stellen wir Ihnen Ihr Kostenrisiko zuverlässig nach einer kostenlosen Erstprüfung Ihres Falls dar.