Fachanwalt für Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Martin Laute
Nach Absolvierung einer Ausbildung zum Bankkaufmann studierte Rechtsanwalt Martin Laute an der Universität Osnabrück Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung.
Im Jahr 1998 wurde Herr Laute als Rechtsanwalt zugelassen und ist seit dem Jahr 2003 Partner in der Kanzlei Schmidt und Laute.
Rechtsanwalt Laute ist als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf diese Rechtsgebiete spezialisiert. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Mietrecht und WEG“ im Deutschen Anwaltsverein.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wirtschaftsrecht sowie im Bau- und Architektenrecht.