Unsere Notarin in Osnabrück

Als Notarin ist Frau Dr. Katharina Schmidt Trägerin eines öffentlichen Amtes, welches dazu dient, vorsorgende Rechtspflege zu betreiben, also durch in notarieller Form abgegebene Erklärungen späterem Rechtsstreit vorzubeugen. Urkundsbeteiligte sollen durch entsprechend individuelle notarielle Beratung ihren Willen rechtssicher und interessengerecht umsetzen, ohne dass rechtlich tatsächlich nicht gewollte Folgen eintreten oder Erklärungen rechtlich nicht verbindlich sind.

Die notarielle Tätigkeit umfasst insofern insbesondere nicht nur wirtschaftlich bedeutende Grundstückgeschäfte sowie erbrechtliche Regelungen und gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen, sondern auch familienrechtliche Verträge und Vorsorgevollmachten.

Die notarielle Vergütung ist transparent allgemeinverbindlich gesetzlich geregelt und wird Ihnen gerne für Ihren Einzelfall vorab erläutert.

Dr. jur. Katharina Schmidt