Leasingvertrag oder Autokredit widerrufen

Bis zu 100% Rückerstattung bei Autokredit und Leasingvertrag

Hohe Kosten, veränderte Lebensumstände, ein vom Dieselabgasskandal betroffenes Fahrzeug – es gibt viele Gründe, sich von seinem alten Leasingvertrag zu trennen. Vor allem, wenn Sie Ihren Leasingvertrag nicht mehr bedienen können, kann es teuer werden. Eine Kündigung des Vertrages verursacht erhebliche Zusatzkosten. Unter Umständen fallen neben Schadensersatzforderungen Säumnis- und Bearbeitungsgebühren an.

Neues Sensationsurteil des EuGH

Aktuell hat der EuGH (C-66/19) entschieden, dass die meisten Privatkredite, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden, aufgrund einer unzureichenden Widerrufsbelehrung ohne zeitliche Begrenzung noch heute widerrufbar sind. Grund dafür ist, dass die Widerrufsbelehrungen üblicherweise den Beginn der Widerrufsfrist an die Übersendung bestimmter Verbraucherinformationen koppeln, ohne diese komplett zu benennen.

Der Europäische Gerichtshof hält dies für unzureichend, da der Verbraucher nicht wissen könne, welche Unterlagen er erhalten müsse und wann damit die Frist beginne. Folge ist, dass die Widerrufsfrist überhaupt nicht läuft und der Vertrag noch heute widerrufbar ist!

Besser widerrufen als kündigen

Die gute Nachricht: Viele Belehrungen in Leasing- und Darlehensverträgen sind fehlerhaft. Das gibt Ihnen das Recht, Ihren Vertrag noch lange nach dessen Abschluss zu widerrufen.

Dies gilt insbesondere für die Finanzierungsverträge fast aller Kfz- und Geschäftsbanken, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.

Verfügt Ihr Finanzierungsvertrag über eine fehlerhafte oder unvollständige Belehrung über das Widerrufsrecht oder fehlt diese komplett, können Sie Ihren Vertrag gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs ablösen und somit den Kredit beenden. Ob Sie für die Nutzungszeit des PKW einen Wertersatz zu leisten haben, hängt vom Einzelfall ab.

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Ist Ihr Widerruf erfolgreich, werden der Leasingvertrag oder der Kreditvertrag rückabgewickelt. Für Sie bedeutet das, dass Sie das Fahrzeug an die finanzierende Bank oder den Händler zurückgeben und im Gegenzug Ihre Raten und die Sonderzahlung komplett erstattet bekommen.

Die vereinbarten Zinsen kann die Bank gegebenenfalls abziehen, wobei dies im Einzelfall zu überprüfen ist, genauso, ob Ihr Leasinggeber einen Nutzungsersatz beanspruchen darf. Unter Umständen kommen Sie sogar völlig kostenfrei aus dem Vertrag.

Das Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf private Darlehens- und Leasingverträge. Allerdings haben auch Existenzgründer unter Umständen die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen. Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten. Sie erreichen uns unter: 0541 818 810.

Über die Kanzlei

Die Schmidt-Laute Rechtsanwaltskanzlei wurde 1990 von Dr. Johannes Schmidt gegründet und fortlaufend vergrößert.

Wir legen Wert auf einen persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten. Ihr Ansprechpartner betreut Sie engagiert und zuverlässig und zieht soweit erforderlich weitere Anwälte unseres Teams mit Spezialkenntnissen hinzu. Einen Überblick über unsere Rechtsgebiete finden Sie hier.

Dr. jur. Katharina Schmidt
Dr. jur. Katharina Schmidt
Fachanwältin für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
Dr. jur. Johannes Schmidt
Dr. jur. Johannes Schmidt
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Kontakt

Schmidt-Laute Rechtsanwaltskanzlei
Kollegienwall 28
Telefon: 0541 – 81 881 – 0
Fax: 0541 – 81 881 – 11
E-Mail: info@schmidt-laute.de
www.schmidt-laute.de

Autokredit & Leasingvertrag widerrufen – so geht‘s

Was kostet das?

  • 1. Kontaktformular ausfüllen

Füllen Sie unser Kontaktformular aus und laden Sie dort Ihre Unterlagen hoch. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht benötigen Ihren vollständigen Leasing- oder Finanzierungsvertrag und, wenn vorhanden, Angaben zu Ihrer Rechtschutzversicherung. Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben, können Sie uns selbstverständlich gern vorab anrufen. Sie erreichen uns unter: 0541 818 810.

  • 2. Wir prüfen

Unsere Spezialisten prüfen Ihre Vertragsunterlagen auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Dies ist für Sie kostenfrei und völlig unverbindlich!

  • 3. Wir widerrufen für Sie

Nach erfolgreicher Prüfung übernehmen wir in Ihrem Auftrag den Widerruf, wenn Sie dies wünschen.

  • 4. Geld zurück

Bei Erfolg werden Ihnen die geleisteten Raten, inklusive Anzahlung erstattet.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, stellen wir bei Ihrer Versicherung die Deckungsanfrage. In den meisten Fällen werden die Kosten von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Sind Sie nicht rechtsschutzversichert, stellen wir Ihnen Ihr Kostenrisiko zuverlässig nach einer kostenlosen Prüfung anhand Ihres Falls dar.

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